EU-Agrarabkommen wider Völkerrecht
Heute verhandeln die EU-Kommission und Marokko über ein Agrarabkommen. Es ist zu hoffen, dass sich die EU ihrer Verantwortung bewusst ist. Ein solches Agrarabkommen, das das Territorium der Westsahara nicht explizit ausschliesst, verstösst gegen das Völkerrecht. Nach verschiedenen Rechtsgutachten der UNO und der EU ist die Nutzung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen der Westsahara nur nach Befragung und im Einvernehmen mit der sahraouischen Bevölkerung zulässig. Eine solche Befragung hat nie stattgefunden.
Statt fragen ist in Marokko schiessen populär. Achtet also im Laden bitte darauf, dass das Gemüse und die Früchte die ihr kauft nicht aus Marokko kommen. Siehe Blog
01.12.2010 - 16:21 | Markus Bütler
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